Urlaubs- und Verhinderungspflege (Pflegevertretung)

Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Kraft. Umso wichtiger ist es, auch einmal durchatmen zu können. Wenn Sie wichtige Termine haben, krank sind oder einen wohlverdienten Urlaub genießen möchten, springen wir zuverlässig für Sie zu Hause ein.

Als Empfänger von Geld- oder Kombinationsleistungen der Pflegeversicherung haben Sie Anspruch auf Urlaubspflege. Nach sechs Monaten ununterbrochener Pflege kann die Verhinderungspflege erstmals in Anspruch genommen werden. Die Leistung kann auch genutzt werden, wenn z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig ein höherer Pflegeaufwand besteht, den die Pflegeperson nicht übernehmen kann. 

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Regelung seit dem 1.1.2017

ALLE, die in einer Pflegestufe eingestuft sind erhalten zur Finanzierung der zusätzlichen Betreuungsleistungen und hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß § 45 b SGB XI pro Monat einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von 125,– €. Auch diese Leistungen erbringt der Pflegedienst Ihres Vertrauens.

Zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten für Demenzerkrankte finden Sie hier:

Betreuung von Demenzerkrankten